AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, gelten bei Auftragsannahme die folgenden Bedingungen. Eine schriftliche Festlegung der wird gewünscht, jedoch haben ebenso mündlich abgesprochene Aufträge ihre Gültigkeit.

Diese setzen sich aus der Festlegung der Nutzungsrechte, Honorare für Bild und Text sowie dem Ausfallhonorar und Anfahrtspauschale zusammen. Versteuert wird mit 7 % Mehrwertsteuer.

 

§1 Nutzungsrecht

Sofern nichts anderes abgesprochen, werden die Aufträge exklusiv ausgeführt. Das bedeutet, dass kein anderer Auftraggeber die erbrachte Dienstleistung doppelt erhält. Jedoch kann nicht gewährleistet werden, dass nur ein Kunde mit der selben Sache bedient wird. Daher werden beide Auftraggeber mit unterschiedlichem Material beliefert. Wird ein Auftrag seitens des Auftraggebers nicht veröffentlicht, hat dieser keine Nutzungsrechte mehr an der erbrachten Leistung. Diese Leistung wird dann auf http://www.jennymusall.com oder einem anderen Kooperationspartner veröffentlicht.

Eine Quellenangabe ist bei Text- und Fotoerzeugnissen erforderlich.

Das exklusive Nutzungsrecht von Textbericht- sowie Bildberichterstattungen oder eine Veröffentlichung in anderer Form liegt, sofern nichts anderes besprochen wurde, bei einem Jahr. Danach ist erlischt das exklusive Nutzungsrecht und die Urheberin kann das erstellte Material auf ihren Seiten als eigenen Beitrag verwenden.

Wird das gelieferte, exklusiv erstellte Material mehrfach genutzt, so ist eine erneute Honorierung erforderlich. Diese liegt bei 50% des bezahlten Honorars. Über eine Mehrfachnutzung ist die Urheberin stehts unaufgefordert zu informieren und diese sind entsprechend zu honorieren.

 

§2 Honorare

 (a) Texthonorar

Das Texthonorar wird dem Aufwand entsprechen gemäß §32 KUG vergütet. Hierbei ist der Aufwand der Recherche zu berücksichtigen. Das Texthonorar wird von beiden Parteien entsprechend abgesprochen. Hierbei wird die Reichweite bzw. Auflage und Standort des Mediums berücksichtigt.

(b) Bildhonorar

Das Bildhonorar wird entsprechend der Reichweite bzw. Auflage richtet sich ebenfalls nach Reichweite, Auflage, Zweck und Standort ermittelt.

(c) Tagespauschale

Die Tagespauschale kann bei größeren Aufträgen eingefordert werden. Bei rein journalistischen Texten fallen 150€ zzgl. 7% Mehrwertsteuer an. Ist eine Bildberichterstattung dazu gewünscht, so werden 50€ zzgl. 7% Mehrwertsteuer drauf berechnet, sodass sich eine Tagespauschale von 200€ zzgl 7% Mehrwertsteuer ergibt.

(d) Ausfallhonorare

Ausfallhonorare kommen zustande, wenn Leistungen erbracht wurde und diese nicht veröffentlicht wurde. Dann ist das Honorar in voller Höhe zu begleichen.

Bei Ausfall von besprochenen Aufträgen ist die Tagespauschale, abzüglich der Fahrtkosten, fällig. Dieses Ausfallhonorar wird mit 7% Mehrwertsteuer versteuert.

 

§3 Einzelaufträge

Einzelaufträge sind entsprechend abzusprechen und werden mit dem besprochenen Honorar versehen. Die Aufträge werden mit den weisungsbefugten Personen im Unternehmen abgesprochen. Die weisungsbefugten Personen haben die Geschäftsführung über die Aufträge zu informieren und die Informationen bezüglich der Aufträge an die Auftragnehmerin weiterzugeben.

 

§4 Reisekosten

Fallen Reisekosten an, so sind diese zu berücksichtigen. Die Reisekosten trägt, wenn nichts anderes besprochen wurde, der Auftraggeber. Findet ein Erstgespräch zwecks neues Auftrages an, so entfällt diese Klausel.

 

§5 Kilometerpauschale

Ist nichts anderes besprochen, so fallen bei Auftragsannahme 0,4 Cent pro gefahren Kilometer an. Findet ein Erstgespräch zwecks neuen Auftrages an, so entfällt diese Klausel.

 

§6 Zahlungsdauer

Sofern nichts anderes besprochen, wird die Rechnung für den Auftraggeber nach Abschluss des Auftrags geschrieben. Diese ist binnen 14 Tagen zu begleichen. Die Rechnung erfolgt, soweit nichts anderes besprochen, per E-Mail an den Auftraggeber.

 

§7 Beendigung der Zusammenarbeit

Eine Beendigung der Zusammenarbeit kann binnen acht Wochen ausgesprochen werden. Hierfür bedarf es eine schriftliche Form Seitens Auftragnehmer oder der Geschäftsführung. Bis zum Ende der Zusammenarbeit besprochene Aufträge werden ausgeführt bzw. es wird das Ausfallhonorar nach §2 (C) berechnet.

 

§8 Sonstiges

Die Auftragnehmerin ist unverzüglich von der Geschäftsführung zu informieren, wenn sich der Ansprechpartner ändert.

Akkreditierung spricht die Auftragnehmerin frühzeitig mit dem Auftraggeber ab und gibt ihn auch bei den Akkreditierungsanfragen an. Des Weiteren spricht sie alle geplanten Beiträge mit ihrem Ansprechpartner/in ab. Bei der Ausführung eines Auftrages berücksichtigt die Auftragnehmerin die redaktionellen Vorgaben der auftraggebenden Redaktion sowie ethische und rechtliche Vorgaben.

Durch die Zahlung der Honorare werden diese hier zu findenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und die darin enthaltenen Rahmenbedingungen bei einer Zusammenarbeit akzeptiert!

Stand: Februar 2018